Neue Impulse für die Cybersicherheit in Österreich – Die Bedeutung der NIS2-Richtlinie - A1 Blog
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen von entscheidender Bedeutung. Mit der Einführung der zweiten Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2) hat die Europäische Union klare Standards für die Cybersicherheit festgelegt. Aber wer ist von NIS2 betroffen, und wie kann A1 dabei helfen, diese Herausforderungen zu meistern?
Überblick NIS2
Die Richtlinie ist am 16. Jänner 2023 in Kraft getreten. Auch wenn der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen NIS-Gesetzes unklar ist, müssen die Regelungen verpflichtend umgesetzt werden. NIS2 legt den Fokus auf Unternehmen aus Sektoren mit hoher Kritikalität und aus sonstigen kritischen Sektoren, sogenannte wesentliche und wichtige Einrichtungen, darunter Energie, Gesundheit, Chemie, Lebensmittel, Digitale Infrastruktur und ihre Lieferanten.
Obwohl NIS2 in aller Munde ist, sind einige Unternehmen der Meinung, dass sie nicht davon betroffen sein können, da NIS1 sich bekanntlich auf Betreiber kritischer Infrastrukturen konzentrierte und NIS2 nur eine logische Fortsetzung bedeuten könne. Dies ist jedoch ein Irrtum, denn NIS2 betrifft mehr Unternehmen in Österreich, als man vielleicht annehmen könnte: Betroffen sind Unternehmen in spezifischen Branchen mit mindestens 50 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro (oder einer Bilanzsumme von 10 Millionen Euro). Darüber hinaus könnten einige Dienstleister, wie beispielsweise Provider oder alleinige Anbieter eines kritischen Dienstes in einem EU-Mitgliedsland, auch ohne die genannten Grenzen von NIS2 betroffen sein.
Ein Beispiel aus der Branche „Lebensmittel“
Was, wenn die computergesteuerten Produktionsanlagen eines Lebensmittelherstellers infiltriert werden und z.B. die Mischanlagen so manipuliert werden, sodass der Anteil der Inhaltsstoffe verändert wird? Wenn Nüsse in einer Schokolade überproportional enthalten sind, in der gar keine Nüsse sein sollten, können gesundheitsgefährdende Reaktionen ausgelöst werden. Solche Szenarien gab es bereits bei Wasserversorgern, wo Hacker versuchten, das Mischungsverhältnis von Chemikalien im Trinkwasser zu verändern.
Es geht also nicht nur um einen Ausfall, denn oft haben Hacker ein Unternehmen infiltriert, ohne dass es die IT überhaupt bemerkt. Laut einer Studie des Sicherheitsdienstleister Mandiant befinden sich die Angreifer schon 48 Tage im Netz, bevor sie zuschlagen. Diese Zeit nutzen sie, um sich in der Firma umzusehen, die Systeme zu infiltrieren um dann im Anschluss einen größtmöglichen Schaden zu verursache bzw. einen größtmöglichen Betrag zu erpressen.
Gemeinsam für eine sichere digitale Zukunft
In der digitalen Ära ist Cybersicherheit unverzichtbar, und die NIS2-Richtlinie setzt klare Maßstäbe, um Unternehmen und die digitale Gesellschaft zu schützen. Als führender Telekommunikationsanbieter und Betreiber kritischer Infrastruktur verfügt A1 über das Know-how und die Ressourcen, um Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zu unterstützen.
Die Implementierung von NIS2 ist nicht nur eine Anforderung, sondern eine Chance, die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken und Vertrauen aufzubauen. Mit maßgeschneiderten Sicherheitslösungen, umfassender Beratung und Schulungen sowie einer schnellen Reaktionsfähigkeit im Falle von Sicherheitsvorfällen bietet A1 nicht nur Dienstleistungen, sondern Partnerschaft an. A1 übernimmt Verantwortung für Ihr Business.
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